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Notar

Marc Einecker

Diplomjurist  |  Rechtsassessor  | Master of Laws

Erbschein beantragen (der sog. „Erbscheinsantrag“)

Der Erbschein dient im Rechtsverkehr als besonderes Beweismittel für den Nachweis einer Erbenstellung. Bei Notar Marc Einecker in Villingen-Schwenningen können Anträge zur Erlangung eines Erbscheins (sog. „Erbscheinsantrag“) beurkundet werden.

Im Rahmen des notariellen Beurkundungsverfahrens kümmert sich Notar Einecker um die Erstellung des Antrags (Entwurfserstellung), erläutert Ihnen den Ablauf des Verfahrens, nimmt mit Ihnen die Beurkundung vor und führt für Sie bundesweit die Korrespondenz gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht.

Auch für etwaige Folgetätigkeiten, die sich an die Erteilung des Erbscheins anschließen können – zum Beispiel die Herbeiführung der Berichtigung des Grundbuchs -, steht Ihnen Notar Einecker gerne beratend und mit Beurkundungstätigkeiten zur Verfügung.

 

Anfrage/Auftragserteilung:

Zur Beauftragung eines Erbscheinsantrags können Sie mit Notar Einecker gerne wie folgt Kontakt aufnehmen:

E-Mail: info.2023@notar-einecker.de

Telefon: 07721 – 916 51 51

Postalisch: Rietstraße 31, 78050 Villingen-Schwenningen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

Sollten Sie nicht wissen, ob Sie überhaupt einen Erbschein benötigen, kann Sie Notar Einecker gerne dazu beraten.